Verbandbuch klein
Beschreibung
Verbandbuch, zur vorschriftsmäßigen Registrierungv on Betriebsunfällen, kartoniert, DIN A5
Im DGUV Vorschrift 1 § 24 schreibt der Gesetzgeber vor: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und 5 Jahre lang aufbewahrt werden." Für diese Aufzeichnungen stehen speziell gestaltete Verbandbücher zur Verfügung, in die alle geforderten Angaben zu einem Betriebsunfall oder einer Hilfeleistung in vorgedruckte Spalten eingetragen werden können.
· Zur vorschriftsmäßigen Registrierung von Betriebsunfällen
· Kartoniert
· Vorgedruckte Spalten
Im DGUV Vorschrift 1 § 24 schreibt der Gesetzgeber vor: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen geführt und 5 Jahre lang aufbewahrt werden." Für diese Aufzeichnungen stehen speziell gestaltete Verbandbücher zur Verfügung, in die alle geforderten Angaben zu einem Betriebsunfall oder einer Hilfeleistung in vorgedruckte Spalten eingetragen werden können.
· Zur vorschriftsmäßigen Registrierung von Betriebsunfällen
· Kartoniert
· Vorgedruckte Spalten