Langgut- oder Profillager-Regale (Vertikalregale)
Langgut- oder Profillager-Regale (Vertikalregale)
Langgut- oder Profillager-Regale (Vertikalregale)
– Spezielle Regale zur stehenden Lagerung







z. B. veredelte Metalle




Lagerung bis ca. 2,2 m Höhe
Das Langgut-Regal ist ideal geeignet für leichtes Lagergut mit einer Fachlast bis 150kg mit einer Höhe bis ca. 2200 mm Höhe. Optimal für Holzleisten, Rohre, Paneele etc. Das Regal ist einseitig nutzbar.

Sicherer Stand durch Bodenwanne
Damit das Lagergut einen Sicheren Stand hat und das Regal über keine Lagerneigung verfügt, ist es mit einer gekanteten, verzinkten Bodenwanne ausgestattet.

Unterteilungsrohre
Standardmäßig wird das Langgutregal mit 2 Universalsätzen mit je 4 Unterteilungsrohren 400 mmausgeliefert. Die Rohre verfügen über eine schützende, weiche Schaumstoffummantelung

Lagergut-Anbauregal
Das Grundregal ist auch als Anbauregal-Ausführung erhältlich. Beim Anbauregal entfällt der linke Rahmen zum Anschrauben an den bereits vorhandenen. Die Anbauregal- Version ist nicht einzeln verwendbar



Lagerung bis max. 3,5 m Höhe
Das Profillager-Regal, 3 m hoch, ist ideal geeignet für Lagergut mit einer Vertikallast bis 1,13 t pro Feld. Optimal für Dachlatten, Verlegerohre, Leisten, Balken etc.. Das Regal ist einseitig nutzbar

10° Neigung und 1,13 t Feldlast
Das Regal hat eine Lagergutneigung von 10°, was einen sicheren Stand des Lagerguts gewährleistet. Die Feldlast liegt bei maximal 1,13 t pro Regal Unterteilungen sind durch Trennarme möglich.

Trennarme und Querlast
Die Trennarme, 500 oder 750 mm tief, sind separat zu bestellen und werden mit dem Regal stabil verschraubt,die Querlast liegt bei max.25 kg pro Arm und 200 kg Horizontallast pro Feld.

Profillager-Anbauregal
Das Grundregal ist auch als Anbauregal- Ausführung erhältlich. Beim Anbauregal entfällt der linke Rahmen zum Anschrauben an den bereits vorhandenen. Die Anbauregal- Version ist nicht einzeln verwendbar.



Wand- /Bodenverankerung
Regale mit einem Höhen/Tiefen- Verhältnis größer 5:1 müssen gemäß DGUV Regel 108-007 (BGR 234) gegen Kippen gesichert werden. Hierzu stehen Wand- oder Bodenverankerungen zur verfügung

